Die Körperschaftsteuer ist die Gewinnsteuer für Unternehmen wie GmbHs oder Aktiengesellschaften. Während Privatpersonen Einkommensteuer zahlen, unterliegen Kapitalgesellschaften der Körperschaftsteuer.

Der Steuersatz beträgt in Deutschland 15 % des steuerpflichtigen Gewinns, zuzüglich Solidaritätszuschlag. In der Praxis kommt außerdem meist die Gewerbesteuer hinzu.

Für Unternehmer bedeutet das: Gewinne einer GmbH oder AG werden zunächst auf Unternehmensebene mit Körperschaftsteuer belastet. Erst wenn Gewinne an die Gesellschafter ausgeschüttet werden, fällt zusätzlich Abgeltungsteuer an.

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