Ein Erbschein ist ein amtliches Dokument, das die Erben und ihren Erbteil ausweist. Er legitimiert die Erben im Rechtsverkehr und ist oft notwendig, um beispielsweise über das Bankkonto des Verstorbenen zu verfügen, Grundstücke umzuschreiben oder Verträge zu kündigen. Der Erbschein beweist also die Erbenstellung nach dem Tod einer Person.
Wie beantragt man einen Erbschein?
Der Erbschein muss beim zuständigen Nachlassgericht beantragt werden. Zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Der Antrag kann auch notariell beurkundet werden.
Für den Antrag werden in der Regel folgende Dokumente benötigt:
- Personalausweis des Antragstellers
- Sterbeurkunde des Erblassers
- Nachweise über das Verwandtschaftsverhältnis (Geburts-, Heiratsurkunden)
- Sowie gegebenenfalls ein Testament oder Erbvertrag
Der Antragsteller muss an Eides statt versichern, dass die gemachten Angaben wahr sind.
Was kostet ein Erbschein?
Die Kosten für einen Erbschein richten sich nach dem Wert des Nachlasses und sind gesetzlich geregelt. Es fallen zwei Gebühren an: eine für die Beantragung (Beurkundung der eidesstattlichen Versicherung) und eine für die Erteilung des Erbscheins. Bei einem Nachlass von beispielsweise 100.000 € liegen die Gesamtkosten bei etwa 546 €.
Wann ist ein Erbschein nicht zwingend erforderlich?
Ein Erbschein ist nicht immer notwendig. Wenn ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag vorliegt, kann dieses Dokument oft ausreichen, um die Erbenstellung nachzuweisen. Banken akzeptieren diese Dokumente in der Regel. Bei kleineren Nachlässen oder wenn alle Erben einig sind, kann man oft auch auf einen Erbschein verzichten, was Zeit und Geld spart.
Kann ein Erbschein angefochten werden?
Ja, wenn sich später herausstellt, dass die Angaben im Erbschein falsch sind (z. B. ein neueres Testament auftaucht), kann er vom Nachlassgericht wieder eingezogen werden. Ein fehlerhafter Erbschein kann angefochten werden, indem man einen Einziehungsantrag stellt.
Unsere anwaltliche Unterstützung
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