Erbrechtliche Beratung ist ohne fundierte Berücksichtigung der vielfältigen in Betracht kommenden steuerlichen Aspekte, insbesondere zur Erbschafts- und Schenkungsteuer und zur optimalen Umsetzung steuerrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten nicht möglich. Wenn auch Kapitalgesellschaften beteiligt sind, spielen auch Aspekte der Körperschaftsteuer eine Rolle.
Deshalb ist Frau Steuerberaterin Kathrin Thomas fester Teil unseres Beratungsteams, die in allen Phasen der Beratung – auch schon im Rahmen einer Erstberatung per Videokonferenz – hinzugezogen werden kann.