Die gebräuchlichsten Testamentsformen
In Deutschland gibt es mehrere Möglichkeiten, ein Testament zu errichten, die sich in Form und Anforderungen unterscheiden:

- Eigenhändiges Testament:
- Es muss vollständig vom Erblasser handschriftlich verfasst, datiert und unterschrieben sein.
- Dies ist die einfachste und kostengünstigste Form eines Testaments.
- Eine notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich, aber es sollte an einem sicheren Ort aufbewahrt werden, da es im Falle des Todes schnell auffindbar sein muss.
- Notarielles Testament:
- Der Erblasser lässt sich das Testament von einem Notar aufsetzen und beurkunden.
- Der Notar sorgt für die rechtliche Korrektheit und die ordnungsgemäße Formulierung des Testaments.
- Diese Form bietet eine höhere Rechtssicherheit, da Fehler vermieden werden und das Testament direkt beim Notar hinterlegt wird, was die Auffindbarkeit gewährleistet.
- Testament mit Zeugen (Mündliches Testament):
- Der Erblasser erklärt seinen letzten Willen vor zwei Zeugen und der letzte Wille wird schriftlich festgehalten.
- Diese Form ist seltener und weniger gebräuchlich, da sie gewisse formelle Anforderungen an die Zeugen stellt und oft weniger rechtssicher ist als die anderen Optionen.
- Gemeinschaftliches Testament (Ehegatten):
- Ehepartner oder Lebenspartner können gemeinsam ein Testament verfassen, um ihre gegenseitigen Erbansprüche zu regeln.
- Besonders bekannt ist das Berliner Testament, bei dem sich die Ehepartner gegenseitig als Alleinerben einsetzen und ihre Kinder erst nach dem Tod des zuletzt verstorbenen Ehepartners erben.
Jede dieser Formen hat ihre Vor- und Nachteile, aber alle müssen bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen, damit sie rechtsgültig sind. Lassen Sie durch unser Angebot Erstberatung ermitteln, welche der Varianten für Sie am günstigsten ist.