Brauche ich für die Errichtung eines Testaments einen Notar?
Die Antwort lautet wie so oft bei Juristen: „Es kommt darauf an…“
Wie unter Testamentsformen ausgeführt, können sie grundsätzlich sämtliche erbrechtlichen Verfügungen auch in einem handschriftlichen Testament treffen. Dies gilt auch dann, wenn Sie beispielsweise Immobilien vererben wollen. Hierbei können Sie auf unsere Expertise bei der erbrechtlichen Gestaltung zählen, ohne zusätzlich noch Notarkosten aufbringen zu müssen.

Wie eigentlich immer ist es auch in diesem Fall ist es sinnvoll, das Testament bei dem Nachlassgericht zu hinterlegen und auch im Testamentsregister zu registrieren. All dies erledigen wir natürlich für Sie.
In einigen Fällen – gerade in Verbindung mit Immobilien – ist es allerdings trotzdem sinnvoll, ein notarielles Testament zu errichten. Dieses hat den Status einer öffentlichen Urkunde hat für Immobilieneigentümer den Vorteil, dass es den Erbschein ersetzt. Die Kosten für die Beantragung eines Erbscheins, wie er beispielsweise für die Eigentumsänderung im Grundbuch benötigt wird, liegen unter Umständen deutlich über den Kosten für ein notarielles Testament.
In solchen Fällen prüfen wir, welche Alternative die für Sie Günstgere ist und vereinbaren dann ggf. einen entsprechenden Termin bei einem assoziierten Notar und organisieren die Beurkundung.