Hinterlegung beim Nachlassgericht

In Deutschland gibt es die Möglichkeit, Testamente und auch Erbverträge bei dem für den Wohnsitz des Erblassers zuständigen Nachlassgericht zu hinterlegen, um sicherzustellen, dass es im Falle des Todes des Erblassers ordnungsgemäß berücksichtigt wird. Es wird dann bei Bedarf schnell gefunden und gibt den Erben Rechtssicherheit über den letzten Willen des Verstorbenen.

Dies kostet eine Gebühr von derzeit 75,00 €. Mit der Hinterlegung kann und sollte zudem beantragt werden, dass das Testament bei dem zentralen Testamentsregister registriert wird, was dann zusätzliche Gebühren von 15,50 € verursacht. Selbstverständlich erledigen wir das für Sie.

Im Fall des Todes des Erblassers informiert das Standesamt das zuständige Nachlassgericht, welches das Testament dann eröffnet und die hiervon betroffenen Personen informiert, sowie das zentrale Testamentsregister.