Nachlassverwaltung: Schutz des Nachlasses und Abwicklung der Verbindlichkeiten

Im Falle einer unübersichtlichen Vermögenslage oder bei drohender Überschuldung eines Nachlasses ist die Nachlassverwaltung ein wichtiges Instrument, um die Interessen der Erben und der Gläubiger zu schützen. Sie dient dazu, das Nachlassvermögen vom Eigenvermögen der Erben zu trennen und die Haftung der Erben auf den Nachlass zu beschränken.

Was ist eine Nachlassverwaltung?

Eine Nachlassverwaltung wird auf Antrag eines Erben, Nachlassgläubigers oder des Testamentsvollstreckers vom Nachlassgericht angeordnet. Das Gericht bestellt einen Nachlassverwalter, der als neutraler Dritter die Aufgabe übernimmt, den Nachlass zu sichten, zu verwalten und die Schulden aus dem vorhandenen Nachlassvermögen zu begleichen.

Die wichtigsten Aufgaben des Nachlassverwalters

Die Aufgaben des Nachlassverwalters sind klar definiert und umfassen unter anderem:

  • Die Erstellung eines detaillierten Nachlassverzeichnisses.
  • Die Sicherung des Nachlasses.
  • Die Verwaltung des Nachlassvermögens.
  • Die Begleichung der Nachlassverbindlichkeiten (Schulden).
  • Die Verteilung eines eventuellen Überschusses an die Erben.

Vorteile der Nachlassverwaltung

Die Nachlassverwaltung bietet entscheidende Vorteile, insbesondere die Haftungsbeschränkung. Die Erben haften nach Anordnung der Nachlassverwaltung nicht mehr mit ihrem persönlichen Vermögen für die Schulden des Erblassers, sondern nur noch mit dem Nachlassvermögen.

Unsere Kanzlei berät Sie umfassend, ob in Ihrer Situation eine Nachlassverwaltung sinnvoll ist. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung beim Nachlassgericht und stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite, um den Nachlass rechtssicher und effizient abzuwickeln.