Die gesetzliche Erbfolge in Deutschland regelt, wer das Erbe eines Verstorbenen erhält, wenn kein Testament oder Erbvertrag vorhanden ist. Sie ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1924 ff. BGB) festgelegt.

Die Erben werden in verschiedene Ordnungen eingeteilt:
- Erste Ordnung (Kinder und deren Nachkommen): Wenn der Verstorbene Kinder hinterlässt, erben diese zu gleichen Teilen. Falls ein Kind bereits verstorben ist, treten dessen Nachkommen (Enkel des Verstorbenen u.s.w.) an seine Stelle.
- Zweite Ordnung (Eltern und deren Nachkommen): Wenn der Verstorbene keine Kinder hinterlässt, erben die Eltern zu gleichen Teilen. Sind die Eltern bereits verstorben, erben die Geschwister des Verstorbenen oder deren Nachkommen.
- Dritte Ordnung (Großeltern und deren Nachkommen): Falls keine Erben der ersten und zweiten Ordnung vorhanden sind, erben die Großeltern oder deren Nachkommen (Tanten, Onkel, etc.).
Das Erbe wird gemäß der Ordnung und der Anzahl der Erben aufgeteilt. Sind Erben einer Ordnung vorhanden, so sind die Erben weiterer Ordnungen ausgeschlossen. Sollte keine der Ordnungen existieren, fällt das Erbe an den Staat.
Es gibt auch besondere Regelungen, wie den sogenannten Pflichtteil, der bestimmten Verwandten zusteht, auch wenn sie im Testament nicht bedacht wurden.