Der Erbvertrag

Neben dem Testament bietet der Erbvertrag im deutschen Erbrecht eine weitere Möglichkeit, den Nachlass zu regeln. Er ist ein zweiseitiger oder mehrseitiger Vertrag, durch den Erblasser und Vertragspartner gemeinsam Verfügungen von Todes wegen treffen.
Im Gegensatz zum Testament ist der Erbvertrag bindend und kann nur unter strengen Voraussetzungen oder mit Zustimmung aller Partner geändert werden.
Dies bietet hohe Planungssicherheit, besonders für Ehepartner oder in Patchwork-Familien.
Ein Erbvertrag muss zwingend notariell beurkundet werden. Aufgrund seiner Bindungswirkung ist eine umfassende rechtliche Beratung vorab unerlässlich, um Ihre individuellen Wünsche rechtssicher festzuhalten.
Der Erbvertrag kann bei dem zuständigen Nachlassgericht hinterlegt werden und auch bei dem zentralen Testamentsregister registriert werden, um sicherzustellen dass er im Erbfall berücksichtigt wird.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Gestaltung Ihres Erbvertrags. Nehmen Sie hierzu gerne zunächst unser Erstberatungsangebot in Anspruch.