Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen in einem Erbfall gleichzeitig erben – also kein Alleinerbe festgelegt wurde. Diese Personen, die Erben, teilen sich das Vermögen und die Schulden des Verstorbenen gemeinsam, bis der Nachlass endgültig aufgeteilt wird.

Juristisch betrachtet ist jede Person ein „Mitberechtigter am gesamten Nachlass“. Das bedeutet: Niemand besitzt sofort einzelne Gegenstände oder Geldbeträge allein, sondern alles gehört zunächst allen gemeinsam. Entscheidungen über die Verwaltung des Nachlasses müssen daher meist gemeinsam getroffen werden.

Anschaulich: Wenn ein Elternteil stirbt und drei Kinder erben, ohne dass ein Testament sagt, wer was bekommt, bilden die Kinder eine Erbengemeinschaft. Das Haus, das Konto und der Schmuck gehören allen drei zusammen. Sie müssen sich einigen, ob sie verkaufen, aufteilen oder anders verwalten – Uneinigkeit kann zu Konflikten führen.