Bild von Dorothe auf Pixabay
Was ist ein Vermächtnis?

Ein Vermächtnis (§1939 BGB) ist die Zuwendung eines konkreten Vermögensvorteils (z.B. Geld, Schmuck, Immobilie) an eine Person (den Vermächtnisnehmer) durch den Erblasser, ohne diese als Erben einzusetzen. Der Vermächtnisnehmer hat lediglich einen schuldrechtlichen Anspruch auf diesen Vorteil gegenüber den Erben, wird aber nicht Gesamtrechtsnachfolger.

Abgrenzung zur Erbschaft
  • Der Erbe wird Gesamtrechtsnachfolger, tritt also in alle Rechte und Pflichten des Erblassers ein (Vermögen und Schulden). Er ist für die Abwicklung des Nachlasses, einschließlich der Erfüllung von Vermächtnissen, verantwortlich.
  • Der Vermächtnisnehmer wird nicht Erbe. Er ist nicht für Nachlassverbindlichkeiten verantwortlich und hat lediglich den Anspruch auf den ihm zugedachten Gegenstand oder Betrag.
Warum ist das wichtig?

Eine präzise Formulierung des Vermächtnisses im Testament oder Erbvertrag ist entscheidend, um Missverständnisse und Streitigkeiten zu vermeiden. Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihre Wünsche rechtssicher festzuhalten.