In Deutschland gilt die gesetzliche Erbfolge. Sie müssen also nicht tun, wenn Sie keine abweichenden Regelungen hiervon treffen wollen und auch sonst keine Verfügungen von Todes wegen (z.B. ein Vermächtnis) anordnen wollen.

Gleichzeitig gilt aber der Grundsatz der Testierfreiheit.

Sie können also frei darüber bestimmen, wer im Fall ihres Todes Ihr Erbe werden soll. Die bekanntesten Formen hierfür sind das Testament und der Erbvertrag.

Seine Grenze findet dieser Grundsatz lediglich im Pflichtteilsrecht, das dafür sorgen soll, dass enge Familienangehörige (Ehepartner, Kinder, Eltern) nicht völlig ohne jede Versorgung verbleiben.

Bei der Errichtung eines Testaments sind bestimmte Formvorschriften einzuhalten. Die Beauftragung eines Notars ist hierfür aber entgegen weitverbreiteter Meinung nicht erforderlich.