Die Übertragung von Immobilien unter Nießbrauchsvorbehalt gehört zu den Klassikern der Nachfolgegestaltung aus folgenden Gründen:
– Versorgung des Schenkers bleibt gesichert
– Steuerliche Vorteile durch frühzeitige Vermögensübertragung
Doch Vorsicht: Verstirbt der Nießbraucher frühzeitig, kann die Schenkungsteuer deutlich höher ausfallen.
Die Lösung: Ein Sachverständigengutachten nach § 198 BewG.
Damit wird der Nießbrauch direkt im Immobilienwert berücksichtigt – ohne Risiko späterer Korrekturen durch das Finanzamt.
Für Immobilieneigentümer:innen, die ihre Nachfolge rechtssicher und steueroptimiert gestalten wollen, ist das ein wichtiger Hebel.
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