Wenn ein geliebter Mensch stirbt, ist die emotionale Belastung enorm. Hinzu kommt oft die Unsicherheit, wie der Nachlass geregelt wird – insbesondere, wenn es um das Bankkonto des Verstorbenen geht. Als Erbrechtsanwälte erleben wir immer wieder, dass es hier zu Missverständnissen und Streitigkeiten kommt.
Hier sind 5 wichtige Punkte, die Sie zum Thema Bankguthaben im Erbfall wissen sollten:
1. Wer bekommt das Geld?
Ihr Bankguthaben ist Teil Ihrer Erbschaft. Wer das Geld bekommt, regelt das Testament oder die gesetzliche Erbfolge. Gibt es mehrere Erben, bilden sie eine Erbengemeinschaft. Die Verteilung erfolgt dann nach den festgelegten Erbquoten. Ein Vermächtnisnehmer hat dagegen keinen direkten Anspruch auf das Konto, sondern kann vom Erben lediglich die Auszahlung eines bestimmten Betrags verlangen.
2. Der Albtraum Erbengemeinschaft
Gehören Sie einer Erbengemeinschaft an, können Sie über das Konto des Verstorbenen nur einstimmig verfügen. Ein einzelner Miterbe kann nicht einfach „seinen Anteil“ abheben. Das führt oft zu Problemen, wenn sich die Erben nicht einig sind, was mit dem Geld passieren soll. Ohne die Kooperation aller Beteiligten wird die Auszahlung zu einem langwierigen Prozess, den man am besten außergerichtlich löst.
3. Brauche ich einen Erbschein?
Viele Banken verlangen reflexartig einen Erbschein. Doch dieser ist oft teuer und zeitraubend. In vielen Fällen genügt es, wenn Sie der Bank das eröffnete notarielle oder handschriftliche Testament zusammen mit der Eröffnungsniederschrift vorlegen. Nur bei Unklarheiten oder einem erkennbaren Erbstreit darf die Bank einen Erbschein verlangen.
4. Was passiert mit Gemeinschaftskonten?
Ein Gemeinschaftskonto, beispielsweise von Ehepartnern, geht beim Tod eines Inhabers nicht automatisch komplett auf den Überlebenden über. Die Hälfte des Kontoguthabens fällt in der Regel in den Nachlass und gehört damit den Erben des Verstorbenen. Wer ein solches Konto besitzt, sollte rechtzeitig klären, wie der Partner im Todesfall abgesichert ist.
5. Bankvollmachten und Missbrauchsgefahr
Hat der Erblasser zu Lebzeiten eine Bankvollmacht erteilt, die über den Tod hinaus gilt, kann der Bevollmächtigte weiter auf das Konto zugreifen. Dies kann schnell zu Problemen führen, wenn die Erben befürchten, dass der Bevollmächtigte Verfügungen zum Schaden des Nachlasses vornimmt. In diesem Fall sollten die Erben die Vollmacht schnellstmöglich widerrufen.
Die Welt des Erbrechts kann kompliziert sein. Eine frühzeitige, professionelle Beratung ist der beste Weg, um Konflikte zu vermeiden und sicherzustellen, dass Ihr letzter Wille umgesetzt wird.
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