Patchwork-Familie & Testament: Fallstricke vermeiden und für Klarheit sorgen

Die moderne Familie ist vielfältig, doch das Erbrecht oft nicht. Eine Patchwork-Familie ist eine wunderbare Bereicherung, aber wenn es um die Nachlassplanung geht, reicht die gesetzliche Erbfolge selten aus. Sie kann ungewollte Härten und Streitigkeiten verursachen. Als Experten für Nachlassrecht wissen wir, dass hier klare Regelungen entscheidend sind, um den Frieden in der Familie zu bewahren.


Warum die gesetzliche Erbfolge in Patchwork-Familien oft scheitert

Nach dem Gesetz erben in erster Linie leibliche Kinder und Ehepartner. Stiefkinder haben hingegen kein gesetzliches Erbrecht. Das kann dazu führen, dass nur die leiblichen Kinder des verstorbenen Partners erben, während die Stiefkinder (die Kinder des überlebenden Partners) keinerlei Erbanspruch haben und somit leer ausgehen. Diese Konstellation führt leicht zu emotionalen und finanziellen Konflikten.

Beispiel: Lisa und Max sind 30 Jahre verheiratet. Lisa hat eine Tochter, Max einen Sohn aus früheren Beziehungen. Gemeinsam haben sie keine Kinder. Stirbt Max, erbt sein Sohn und Lisa als Ehefrau. Max‘ Stieftochter (Lisas Tochter) hat keinerlei Erbanspruch.


Die häufigsten Fallstricke, die es zu vermeiden gilt

  • Stiefkinder werden nicht bedacht: Viele gehen davon aus, dass Stiefkinder automatisch erben. Dies ist jedoch nicht der Fall. Ohne eine testamentarische Regelung bleiben sie außen vor.
  • Das Berliner Testament: Dieses Testament, bei dem sich Ehepartner gegenseitig als Alleinerben einsetzen, ist in Patchwork-Familien oft problematisch. Die Klausel „Nach dem Tod des Längerlebenden erben die Kinder“ wird häufig so verstanden, dass alle Kinder – leibliche und Stiefkinder – bedacht werden. Rechtlich bezieht sich der Begriff aber oft nur auf die leiblichen Nachkommen. Nach dem Tod des länger lebenden Ehepartners würden die Stiefkinder leer ausgehen. Sie haben lediglich Anspruch auf den Pflichtteil am Erbe des leiblichen Elternteils, den sie einklagen müssten und bei dem die Gefahr der Verjährung besteht.
  • Fehlende Regelung für Wohnrecht: Wer erbt die Immobilie? Ohne klare Regelung kann der überlebende Partner gezwungen sein, das Haus zu verkaufen, um die Erben auszuzahlen.
  • Schenkungen und Pflichtteilsansprüche: Schenkungen zu Lebzeiten können ebenfalls zu Auseinandersetzungen führen, da sie unter bestimmten Umständen den Pflichtteilsanspruch schmälern oder beeinflussen können.

Wie Sie Fallstricke vermeiden: Handeln Sie jetzt!

Um Ihre Liebsten und den Familienfrieden zu schützen, ist es unerlässlich, das Testament sorgfältig zu planen. Hier sind einige Handlungsempfehlungen:

  • Testament aufsetzen: Ein Testament ist der sicherste Weg, um den Nachlass nach Ihren Vorstellungen zu regeln. Holen Sie sich professionelle Unterstützung von uns,erbrechtsanwälte.berlin.
  • Stiefkinder einbeziehen: Wenn Sie Stiefkinder gleichberechtigt behandeln wollen, müssen Sie sie explizit im Testament als Erben oder Vermächtnisnehmer benennen.
  • Wohnrecht festlegen: Legen Sie im Testament ein lebenslanges Wohnrecht oder Nießbrauchrecht für den überlebenden Partner fest. So stellen Sie sicher, dass dieser abgesichert ist.
  • Alternative zum Berliner Testament: Besprechen Sie mit uns alternative Gestaltungsformen, die die Interessen aller Kinder – leibliche und Stiefkinder – berücksichtigen.

Das Thema Nachlassplanung in einer Patchwork-Familie ist komplex, aber unumgänglich, um spätere Konflikte zu vermeiden. Nehmen Sie die Verantwortung wahr und sorgen Sie für Klarheit. Ihre Familie wird es Ihnen danken. Wir von erbrechtsanwälte.berlin unterstützen Sie gerne.