Ein sonniges Ferienhaus in Spanien, eine Eigentumswohnung in der Schweiz oder die letzten Lebensjahre in einem Seniorenheim in Tschechien – immer mehr Menschen haben einen Bezug zum Ausland. Doch was passiert, wenn ein Erbfall eintritt? Viele wissen nicht, dass in solchen Fällen nicht automatisch deutsches Erbrecht gilt. Dies kann zu unerwarteten Problemen und hohen Kosten führen. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, was Sie über die neue europäische Erbrechtsverordnung wissen müssen.
Das neue Wohnsitzprinzip: Die EU-Erbrechtsverordnung
Bis vor einigen Jahren galt für viele Erbfälle die Staatsangehörigkeit des Erblassers als entscheidendes Kriterium. Doch seit dem 17. August 2015 hat sich dies grundlegend geändert. Mit der EU-Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO) gilt jetzt das Wohnsitzprinzip.
Das bedeutet konkret: Für den gesamten Nachlass einer Person ist das Erbrecht des Landes maßgeblich, in dem sie zum Zeitpunkt ihres Todes ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Ein deutscher Rentner, der seit zehn Jahren in der Toskana lebt, vererbt seinen gesamten Nachlass – egal wo die Vermögenswerte liegen – nach italienischem Recht.
Die Rechtswahl: Ihr Testament zählt!
Diese Regelung kann für die Erben eine enorme Herausforderung darstellen. Glücklicherweise gibt es eine wichtige Ausnahme, die Ihnen die Kontrolle zurückgibt: die Rechtswahl. Sie können in Ihrem Testament oder Erbvertrag explizit festlegen, dass das Erbrecht Ihrer Staatsangehörigkeit angewendet werden soll.
Ein Beispiel: Die deutsche Rentnerin in Italien kann in ihrem Testament bestimmen, dass für ihren Nachlass deutsches Erbrecht gelten soll. Dies ist ein entscheidendes Instrument, um die Abwicklung für Ihre Familie zu vereinfachen und Ihren Willen auch im Ausland durchzusetzen.
Häufige Fallstricke bei Auslandsbezug
Neben dem anzuwendenden Recht gibt es weitere Komplexitäten, die es zu beachten gilt:
- Nachlasssplitting: Manche Länder, wie beispielsweise Frankreich, beanspruchen weiterhin ihr eigenes Recht für Immobilien, die sich auf ihrem Staatsgebiet befinden. Dies kann zu einer Zersplitterung des Nachlasses führen, bei der verschiedene Teile nach unterschiedlichen Rechtsordnungen behandelt werden.
- Berliner Testament: Eine Besonderheit des deutschen Erbrechts, die viele andere Länder nicht anerkennen. Ohne eine klare Rechtswahl kann die Bindungswirkung eines solchen Testaments im Ausland unwirksam sein.
- Doppelbesteuerung: Ein Erbe mit Auslandsbezug kann zu einer doppelten Erbschaftssteuer führen. Ohne ein wirksames Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den Ländern könnten Sie sowohl im Wohnsitzland des Erblassers als auch im eigenen Land zur Kasse gebeten werden.
Fazit: Sorgen Sie rechtzeitig vor
Ein Nachlass mit Auslandsbezug ist eine juristische Hochsee mit vielen Klippen und Untiefen. Eine fundierte rechtliche Beratung ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass Ihr letzter Wille korrekt umgesetzt wird und Ihre Erben vor unerwarteten Problemen geschützt sind.
Haben Sie Vermögen im Ausland oder leben Sie selbst nicht in Deutschland? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um Ihren Nachlass sorgfältig zu planen. Wir navigieren Sie sicher durch das internationale Erbrecht.
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