Geerbt – was nun? Was beim Finanzamt zu beachten ist

Ein Elternteil verstirbt und hinterlässt Ehepartner sowie Kinder. Es gibt kein Testament und der Nachlass beträgt zum Beispiel ca. 30.000 €. Oft ist dann die Unsicherheit groß: Muss man das dem Finanzamt melden? Was passiert, wenn das nicht fristgerecht geschieht? Gibt es Strafen zu befürchten?

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1. Wer erbt ohne Testament?

Liegt kein Testament vor, gilt die gesetzliche Erbfolge. In den meisten Familien sind das der überlebende Ehepartner und die Kinder des Verstorbenen. Sie teilen sich den Nachlass entsprechend der gesetzlichen Vorgaben.

2. Meldepflicht – ein oft unterschätzter Punkt

Unabhängig von der Erbmasse müssen sämtliche Erben gemäß § 30 Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) den Erbfall innerhalb von drei Monaten eigenständig beim Finanzamt anzeigen. Das gilt auch bei kleineren Beträgen und für Immobilien oder Geldvermögen gleichermaßen.

Die Anzeige kann formlos erfolgen, sollte aber Details zum Erblasser, den Erben, dem Verwandschaftsverhältnis und zum Nachlass enthalten.

3. Hohe Freibeträge – wann wird es steuerlich relevant?

Für direkte Angehörige bestehen großzügige steuerliche Freibeträge:

  • Ehepartner: 500.000 €
  • Jedes Kind: 400.000 €

Liegt der Nachlass – wie im genannten Beispiel – weit unter diesen Beträgen, fällt keine Erbschaftsteuer an.

4. Was droht bei nicht erfolgter Meldung?

Trotz steuerlicher Freistellung ist die Anzeigepflicht bindend. Theoretisch kann das Versäumen dieser Pflicht als Steuerhinterziehung (durch Unterlassen) bewertet werden. Praktisch kommt es bei Erbschaften, die klar unter den Freibeträgen liegen, selten zu Sanktionen – insbesondere, wenn die Meldung zeitnah nachgeholt wird und keine bewusste Verschleierung vorliegt.

Das Finanzamt erhält übrigens häufig ohnehin automatisch Hinweise von Banken oder Versicherungen. Dennoch schützt Unwissenheit nicht vor möglichen Konsequenzen.

5. Fazit & Tipp für Erben

Auch bei kleineren Erbschaften und ohne Steuerpflicht ist eine schnelle und vollständige Meldung ans Finanzamt ratsam. Im Falle einer vergessenen Meldung reicht meist eine nachträgliche, formlose Information, um das Versäumnis zu korrigieren. Wer offen und transparent kommuniziert, vermeidet unnötigen Ärger.

Merke: Erbschaft immer innerhalb von drei Monaten an das Finanzamt melden – ganz gleich wie hoch der Nachlass ist. So bleiben Sie immer auf der sicheren Seite!