Der Grundsatz der Testierfreiheit

Das Grundgesetz erlaubt über die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG jedem Menschen, mit seinem Eigentum so zu verfahren wie es ihm beliebt, solange er damit nicht andere beeinträchtigt.

Dies gilt auch über den Tod hinaus, mit der Folge, dass jeder frei bestimmen kann, was mit seinem Vermögen nach seinem Tod geschieht (Grundsatz der Testierfreiheit), solange diese Bestimmung nicht sittenwidrig ist (§ 138 BGB) oder gegen ein gesetzliches Verbot verstößt (§ 134 BGB).

Damit kann er sein Vermögen an jede rechtsfähige Person oder Personengemeinschaft vererben, die ihm in den Sinn kommt (allerdings nicht an Tiere, weil ihnen die Rechtsfähigkeit fehlt), ohne dass überprüft werden könnte, wie gerecht oder sinnvoll dies ist.

Eine gewisse Einschränkung erhält dieser Grundsatz durch das Pflichtteilsrecht, das dafür sorgen soll, dass nahe Angehörige selbst dann nicht völlig leer ausgehen, wenn der Erblasser Ihnen sein Vermögen nicht zuwenden wollte.

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