
Auch heute, 35 Jahre nach der Wiedervereinigung werden immer noch die Erben von Grundstücken gesucht, die nach dem Vermögensgesetz (VermG) zurückzuübertragen oder nach dem Entschädigungsgesetz (EntschG) zu entschädigen wären.
Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen hält eine Aufgebotsliste bereit, auf der die betroffenen Grundstücke einzusehen sind.
Wer weiß: vielleicht wartet hier ja noch ein Vermögen auf Sie? Wir helfen Ihnen gerne, eventuelle Ansprüche durchzusetzen.
Quelle: BZ online.
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