Ein Alleinerbe ist eine Person, die durch Testament oder gesetzliche Erbfolge dazu bestimmt wird, den gesamten Nachlass eines Verstorbenen zu übernehmen. Das umfasst Vermögenswerte wie Geld, Immobilien, Wertgegenstände, aber auch Schulden und Verpflichtungen. Der Alleinerbe tritt dabei in alle rechtlichen Positionen des Verstorbenen ein – man spricht juristisch vom „universalen Erben“.
Wichtig ist: Auch wenn der Alleinerbe alles erhält, können gesetzliche Beschränkungen bestehen. So haben nahe Angehörige, z. B. Kinder oder Ehegatten, Pflichtteilsansprüche, die der Alleinerbe respektieren muss.
Anschaulich: Wenn jemand ein Haus, 50.000 € auf dem Konto und einen wertvollen Schmuck hinterlässt und per Testament einen Alleinerben bestimmt, dann geht alles an diese eine Person. Sie muss sich um die Schulden kümmern, das Vermögen verwalten und ggf. Pflichtteile auszahlen, aber niemand sonst bekommt direkt etwas aus dem Nachlass.