Unter vorweggenommener Erbfolge versteht man die Übertragung von Vermögen bereits zu Lebzeiten des künftigen Erblassers – also bevor der Erbfall eintritt. Typische Beispiele sind die Schenkung eines Hauses, die Übertragung von Unternehmensanteilen oder Geldbeträgen an Kinder oder Enkel.

Der Vorteil: Durch die vorweggenommene Erbfolge lassen sich Streitigkeiten nach dem Erbfall vermeiden, steuerliche Vorteile nutzen und Vermögen gezielt in die nächste Generation übertragen. Gleichzeitig können sich die Übergeber häufig bestimmte Rechte vorbehalten, zum Beispiel ein Wohnrecht oder Nießbrauch, um weiterhin abgesichert zu sein.

Einfach gesagt: Wer sein Vermögen rechtzeitig überträgt, kann selbst gestalten, wer was bekommt – und sorgt so für Klarheit und Sicherheit in der Familie.

Wir beraten Sie umfassend zu den rechtlichen und steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten der vorweggenommenen Erbfolge und entwickeln Lösungen, die sowohl Ihre Interessen als auch die Ihrer Erben wahren.