Das zentrale Testamentsregister

Ein immer wieder auftretendes Problem bei Testamenten ist, dass nicht bekannt ist, ob ein Testament, ein Erbvertrag oder andere erbfolgerelevante Urkunden existieren und wo sie sich befinden. Bei privat verwahrten Testamenten besteht zudem die Gefahr, dass diese unter Umständen Manipulationen Dritter – z.B. derjenigen, die durch das Testament von der Erbfolge ausgeschlossen worden sind – ausgesetzt sind.

Neben der Hinterlegung solcher Dokumente beim Nachlassgericht besteht daher die Möglichkeit, sie bei dem Zentralen Testamentsregister zu registrieren, welches die Verwahrangaben hierzu verwaltet.

In einem Todesfall informiert das Standesamt das Testamentsregister, welches dann überprüft, ob zu der verstorbenen Person Registrierungen vorhanden sind. Es informiert dann die amtlichen Verwahrstellen sowie das zuständige Nachlassgericht über den Todesfall. Die Verwahrstellen liefern daraufhin die von ihnen verwahrten Schriftstücke beim Nachlassgericht zur Eröffnung ab. Dadurch wird der letzte Wille gesichert. Für die Hinterbliebenen verkürzt sich durch die strukturierten Benachrichtigungsabläufe eine etwaige Ungewissheit.

Wir sorgen im Rahmen unserer erbrechtlichen Beauftragung dafür, dass ihr Testament oder Erbvertrag zum Testamentsregister angemeldet wird.