Das Berliner Testament ist eine beliebte Form der Nachlassregelung unter Ehepaaren. Es verspricht Sicherheit und Klarheit – doch es kann auch zur teuren Steuerfalle werden. In diesem Beitrag erfahren Sie, warum das Berliner Testament oft unterschätzte Risiken birgt und wie Sie mit professioneller Gestaltung hohe Erbschaftssteuern vermeiden.
Was ist das Berliner Testament?
Beim Berliner Testament setzen sich Ehegatten gegenseitig als Alleinerben ein. Die Kinder erben erst nach dem Tod des zweiten Elternteils. Diese Regelung soll den überlebenden Partner absichern und Streitigkeiten unter den Erben vermeiden.
Wichtige Merkmale:
- Gemeinschaftliches Testament von Ehepartnern
- Kinder als Schlusserben
- Änderungen nach dem ersten Todesfall meist eingeschränkt möglich
Steuerliche Nachteile des Berliner Testaments
Was viele nicht wissen: Das Berliner Testament kann zu einer doppelten Besteuerung führen. Die steuerlichen Freibeträge der Kinder bleiben beim ersten Erbfall ungenutzt – mit teuren Folgen.
Typische Steuerfallen:
- Verlust von Freibeträgen (400.000 € pro Kind und Elternteil)
- Erbschaftsteuer für den überlebenden Partner
- Erneute Besteuerung beim zweiten Todesfall
- Pflichtteilsansprüche enterbter Kinder
Beispiel: Bei einer Immobilie im Wert von 800.000 € können Pflichtteilsforderungen von 200.000 € für ein Kind entstehen – oft ohne ausreichende Liquidität. Ein Hausverkauf kann die Folge sein.
Alternativen zum Berliner Testament: Steuern sparen & Streit vermeiden
Eine individuelle Nachlassplanung bietet zahlreiche Möglichkeiten, steuerliche Vorteile zu nutzen und Konflikte zu vermeiden.
Empfohlene Gestaltungen:
- Vermächtnisse für Kinder
- Nießbrauchsregelungen zur Absicherung des Partners
- Steuerfreie Schenkungen alle 10 Jahre (bis zu 400.000 € pro Kind)
- Pflichtteilsstrafklauseln oder Verzichtsvereinbarungen
Professionelle Beratung im Erbrecht: Ihr Vorteil
Als Erbrechtsanwälte beraten wir Sie individuell und strategisch. Wir prüfen, ob das Berliner Testament für Ihre Lebenssituation geeignet ist – oder ob Alternativen sinnvoller sind.
Unsere Leistungen:
- Prüfung bestehender Testamente
- Gestaltung steueroptimierter Nachlassregelungen
- Beratung zu Pflichtteilsansprüchen und Schenkungen
- Erstellung von Vermächtnis- und Nießbrauchsklauseln
Jetzt Beratung vereinbaren: Vermeiden Sie teure Fehler bei der Testamentserstellung. Kontaktieren Sie uns für ein persönliches Erstgespräch.
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